Infos

Info WSV zu Startberechtigung / Ausweis

Starterklärungen, die zur Teilnahme an Vereins-, Kreis-, Bezirks-, Landes- oder Deutschen Meisterschaften berechtigen, müssen vom Sportschützen bis spätestens 30. September mit dem Schützenausweis in der WSV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Später eingehende Starterklärungen können für das kommende Sportjahr leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Abrechnung und Versand der geänderten Ausweise erfolgen stets über den Verein und sind vom Schützen zu erstatten.

Auf dem Ausweis steht der Erstverein. Ist ein Schütze für einen weiteren Verein startberechtigt, so steht dieser Verein mit der zum Start berechtigten Disziplinnummer unter dem Erstverein.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per Email